Die in KLARA hinterlegte Struktur für die Erfolgsrechnung entspricht der Mindestgliederung gemäss Art. 959b Abs. 2 des Obligationenrechts (Gesamtkostenverfahren).
Damit können sowohl Produktions- wie Handels- und Dienstleistungsbetriebe dargestellt werden.
Die Absatzerfolgsrechnung wird nicht unterstützt.
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