Um eine kurz- oder langfristige Rückstellung verbuchen zu können, ist nötig, diese vorgängig in der Bilanz zu eröffnen. Anschliessend kann diese über einen manuellen Beleg gebildet oder auch wieder aufgelöst werden.
Im ersten Jahr auf KLARA
Im ersten Geschäftsjahr geschieht dies in der Eröffnungsbilanz. Gib dazu in der Kategorie «Kurzfristige Rückstellung» oder «Langfristige Rückstellung» eine Position ein, z.B. «Rückstellung für Garantieverpflichtungen». Mit dem Plus kannst du weitere Rückstellungen erfassen. Falls die Rückstellung bereits in der Bilanz des Vorjahres enthalten war, kannst Du hier ebenfalls den Anfangsbestand erfassen.
In den Folgejahren
Falls die Rückstellung später erst neu gebildet werden soll, musst du die Position ebenfalls zuerst in der Bilanz anlegen. Dies geschieht über die Verwaltung der Geschäftsjahre unter «Jahresendverarbeitung». Wähle das entsprechende Geschäftsjahr aus und klicke auf «Buchhaltung einrichten». Gib dazu in der Kategorie «Kurzfristige Rückstellung» oder «Langfristige Rückstellung» eine Position ein, z.B. «Rückstellung für Garantieverpflichtungen». Mit dem Plus kannst du weitere Rückstellungen erfassen.
Manuelle Buchung
Anschliessend kannst du die Bildung der Rückstellung über eine manuelle Buchung vornehmen. Gib dazu auf dem ersten Schirm ein Buchungsdatum sowie einen Buchungstext ein und wähle «manuelle Buchung». Anschliessend kannst du das Konto «2600 | Langfristige Rückstellung» oder «2350 | Kurzfristige Rückstellung» und im Feld rechts daneben die eben erfasste Position z.B. «Rückstellung für Garantieverpflichtungen» auswählen. Wähle als Buchungstyp «Hauptbuch».
Damit diese Buchung in deiner Erfolgsrechnung ebenfalls aussagekräftig daherkommt, verwende vor allem auf dem Gegenkonto für den ausserordentlichen Aufwand oder Ertrag einen sprechenden ersten Tag z.B. ebenfalls «Rückstellung für Garantieverpflichtungen».
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt lediglich die buchhalterische Abbildung von Rückstellungen. Beachte unbedingt die entsprechenden Vorschriften im Obligationenrecht sowie die für dich relevanten steuerrechtlichen Gesetze und Usanzen deiner Steuerbehörde.
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