Bei der Auftragsdefintion muss als Dokument der entsprechende Zahlschein gewählt werden. Danach lässt sich die Position des Zahlscheines definieren: “erste Seite” oder “letzte Seite”
Bei der Auftragsdefintion muss als Dokument der entsprechende Zahlschein gewählt werden. Danach lässt sich die Position des Zahlscheines definieren: “erste Seite” oder “letzte Seite”