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Rabatt und Skonto

Kommentare

1 Kommentar

  • Ina

    Guten Tag Moritz

    vielen Dank für deine Nachricht.

    Betreffend Skonto kannst du einfach einen Text erfassen und deinen Kunden auf die Abzugsmöglichkeit hinweisen. Das kann beim Bankabgleich korrekt verbucht werden. Da Skonto ja nur bei Zahlung innerhalb einer Frist möglich ist, macht es wenig Sinn, diesen direkt vom Rechnungsbetrag in Abzug zu bringen

    Rabatt kann nicht am Ende abgezogen werden. Du hast du Option, einen Artikel "Rabatt" mit dem richtigen MWST-Satz zu erfassen und über diesen Artikel am Ende der Rechnung einen Abzug zu ergänzen

    Liebe Grüsse Ina

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