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Offene Rechnung aus Vorjahr

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2 comments

  • Renato Stalder

    Hallo Lucas

    Da bisher niemand geantwortet hat bist Du sicher bereits an den Support gelangt. Gerne gebe ich eine Antwort, die auf folgenden Annahmen basiert. 

    a) MWST nach vereinbartem Prinzip (also bei Rechnungsstellung abgerechnet)

    b) Rechnung ist nicht ungewöhnlich hoch, so dass man sie nicht zwingend als Verlust aus dem Vorjahr ausweisen muss (also im Rahmen des normalen Geschäftsganges handhaben kann)

    In dem Fall würde ich mir die Arbeit leicht machen und einfach eine Gutschrift erstellen in der gleichen Höhe und die Rechnung mit der Gutschrift verrechnen. Das stellt die Rückforderung an die MWST in der aktuellen Periode und ER stimmt auch. 

    Falls der Verlust wirklich für das Vorjahr ausgewiesen werden muss, weil dieser ungewöhnlich ist, so besteht die Möglichkeit, den OP mittels manueller Buchung auszugleichen. Hier ist dann wichtig, dass die MWST Buchung auf dem Verlustkonto richtig gemacht wird, sonst verscheckst Du die MWST (vereinbart). 

    Falls die MWST vereinnahmt abgerechnet wird, so entfällt die MWST Buchung gänzlich, da ja leider nie vereinnahmt ;-).

    Gerne hilft Dir unser Coach weiter - nutze doch die 30 Gratisminuten, falls nicht schon geschehen. 

    Lieber Gruss

    Renato

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  • Renato Stalder

    Nachtrag: Falls Du es ganz korrekt machen willst, also auch auf der MWST Abrechnung als Verlust ausweisen (hat auf die Steuerforderung keinen Einfluss), so ist folgendes Vorgehen zu wählen:

    Schritt 1: Manuelle Buchung

    Schritt 2: OP auswählen durch den Filter "Forderung Zahlung" -> OP Wählen

    Schritt 3: Verlustkonto 3800 wählen und MWST (Skonti, Rabatte, Erlösmindunger) auswählen. MWST Konto 2200 wählen und Satz wählen.

     

    -> Jetzt wird der OP ausgeglichen, der Verlust wird in der MWST Abrechnung auf Position 235 gezeigt.

    Dies die ganz korrekte Methode, oben eher die Praktikermethode. Kommt auf die Betragsgrösse an. 

    Gruss, Renato

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