Mitarbeiter Umzug interkantonal: Was muss gemeldet werden?
Alle meine Mitarbeiter sind im Kanton Luzern wohnhaft wo auch das Domizil der Firma (GmbH) liegt. Einer meiner im Stundenlohn angestellten Mitarbeiter ist nun in den Kanton Zürich umgezogen.
Der Mitarbeiter ist AHV-pflichtig, aber nicht BVG-pflichtig (aufgrund der geringen Lohnsummer im Stundenlohn).
Jetzt die Fragen:
- Wo/Was muss ich alles wem melden? Muss die Ausgleichskasse direkt informiert werden oder reicht dies, bei der Abrechnung Ende Jahr?
- Gibt es noch weitere Stellen, welche informiert werden müssen?
- Muss ich meine GmbH nun auch bei der Ausgleichkasse in Zürich anmelden?
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Hallo Claudio
Danke für deine Anfrage.
Wir werden deinen individuellen Fall gerne direkt im Support beantworten. Du wirst diesbezüglich per Mail kontaktiert.
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