Zusammenfassung
Als Selbständigerwerbender musst du die Sozialversicherungsangaben nicht ausfüllen und zahlst keine AHV-Beiträge auf einen fiktiven Lohn, sondern erhältst die AHV-Schlussrechnung basierend auf deinem Gewinn.
Als Selbständigerwerbender, der keine Mitarbeiter beschäftigt, gelten folgende Punkte:
- Du musst die Sozialversicherungsangaben nicht ausfüllen, da diese nur für weiteres Personal notwendig sind.
- Du zahlst keine AHV-Beiträge auf einen (fiktiven) Lohn.
- Die AHV-Schlussrechnung wird aufgrund des Gewinnes erstellt, der in deiner Steuererklärung angegeben ist.
In der Software KLARA solltest du die Sozialversicherungen nur für dein Personal ausfüllen. Für dich selbst ist es nicht erforderlich, einen Lohn abzurechnen oder dich als Mitarbeiter zu erfassen.