Als Selbständigerwerbender (Einzelunternehmung, Einzelfirma, nicht AG, GmbH, Verein) der ausser dir selber keine Mitarbeiter beschäftigt, musst du die Sozialversicherungsangaben nicht ausfüllen. Diese sind nur für weiteres Personal nötig.
Als Selbständigerwerbender bezahltst du auch keine AHV-Beiträge auf einem (fiktiven) Lohn sondern bekommst die AHV-Schlussrechnung dann aufgrund des Gewinnes gemäss deiner Steuererklärung.
In KLARA also die Sozialverversicherungen nur für dein Personal ausfüllen, für dich selber aber keinen Lohn abrechnen und dich auch nicht als Mitarbeiter erfassen.