Juristische Personen wie die AG, GmbH und auch die Genossenschaft können Unternehmensgewinne an die Inhaber auszahlen. Diese Gewinnverwendung oder Gewinnausschüttung nennt man Dividenden.
In diesem Artikel geht es um Dividenden, welche deine Firma den Inhabern ausschüttet und nicht um Dividenden auf geschäftlichem Anlagevermögen (z.B. Aktien).
Die Gewinnverwendung und somit Dividendenausschüttungen sind durch die Generalversammlung (AG, Genossenschaft) oder die Gesellschafterversammlung (GmbH) zu beschliessen.
Bei der Auszahlung von Dividenden gibt es einige Dinge zu beachten:
- Zukünftiger Liquiditätsbedarf des Unternehmens z.B. für Investitionen
- Bildung von Reserven: siehe dazu unter anderem OR 671 ff
- Vorsichtsprinzip
- Verhältnis von Lohn und Dividende
- Ausschüttungspraxis / Kontinuität
- Steuerfolgen der Ausschüttung für die Gesellschaft und die Inhaber
- Verrechnungssteuer und Meldung an die ESTV
Wir empfehlen für die Gewinnverwendung und Dividendenberechnung unbedingt einen Treuhänder oder Steuerexperten beizuziehen. Hier findest du unsere KLARA-Treuhand-Partner: www.klara.ch/partner
Die Verbuchung der Dividende in KLARA erfolgt mit einer manuellen Buchung. In der Folge ein einfaches Beispiel:
Zu verteilender Jahresgewinn 2018 nach Reservenzuweisung: | 16’580.42 |
Ausschüttung aus Gewinnvortrag Vorjahre | 3'419.58 |
Total Dividende | 20'000.00 |
Abzüglich 35% Verrechnungssteuer | 7'000.00 |
Nettodividende auf Kontokorrent Inhaber | 13'000.00 |