Zusammenfassung
Juristische Personen wie die AG, GmbH und Genossenschaften können Unternehmensgewinne in Form von Dividenden an die Inhaber auszahlen. Dieser Artikel behandelt die Aspekte der Gewinnausschüttung und wichtige Überlegungen dabei.
Die Gewinnausschüttung erfolgt durch Beschluss der Generalversammlung (AG, Genossenschaft) oder der Gesellschafterversammlung (GmbH).
Wichtige Überlegungen bei der Ausschüttung von Dividenden
Bei der Auszahlung von Dividenden sind folgende Punkte zu beachten:
- Zukünftiger Liquiditätsbedarf des Unternehmens, z.B. für Investitionen.
- Bildung von Reserven, siehe dazu unter anderem OR 671 ff.
- Vorsichtsprinzip.
- Verhältnis von Lohn und Dividende.
- Ausschüttungspraxis und Kontinuität.
- Steuerfolgen der Ausschüttung für die Gesellschaft und die Inhaber.
- Verrechnungssteuer und Meldung an die ESTV.
Es wird empfohlen, für die Gewinnverwendung und Dividendenberechnung einen Treuhänder oder Steuerexperten hinzuzuziehen. Hier findest du unsere KLARA-Treuhand-Partner: www.klara.ch/partner.
Verbuchung der Dividende in KLARA
Die Verbuchung der Dividende in KLARA erfolgt mit einer manuellen Buchung. Hier ist ein einfaches Beispiel:
- Zu verteilender Jahresgewinn 2018 nach Reservenzuweisung: 16’580.42
- Ausschüttung aus Gewinnvortrag Vorjahre: 3'419.58
- Total Dividende: 20'000.00
- Abzüglich 35% Verrechnungssteuer: 7'000.00
- Nettodividende auf Kontokorrent Inhaber: 13'000.00