Soll die Quellensteuer automatisch übermittelt werden, müssen gewisse Angaben vorerfasst werden. Unter «Firma» - «Arbeitsort» am unteren Ende der Seite, können die Quellensteuerangaben erfasst werden. Erfasse den entsprechenden Kanton und die Quellensteuerkundennummer (SSL-Nummer). Der anspruchsberechtigte Kanton ist der Kanton in welchem der Mitarbeiter steuerpflichtig ist. Grundsätzlich ist das der Wohn- oder Wochenaufenthaltskanton des quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden.
Bei Fragen zu den Quellensteuerangaben, kann dir das Steueramt des jeweiligen Kantons Auskunft geben.
Weitere Informationen zur Quellensteuerrevision per 01.01.2021 findest du unteranderem auch in diesem FAQ: https://support.klara.ch/hc/de/articles/360018644839-Quellensteuerrevision-2021