Zusammenfassung
Um die Quellensteuerangaben zu ergänzen, müssen bestimmte Informationen im System erfasst werden, insbesondere der Kanton und die Quellensteuerkundennummer.
Um die Quellensteuer automatisch zu übermitteln, sind einige Angaben erforderlich. Diese können unter «Firma» - «Arbeitsort» am unteren Ende der Seite eingegeben werden.
Schritte zur Ergänzung der Quellensteuerangaben
- Gehe zu «Firma» - «Arbeitsort».
- Scrolle zum unteren Ende der Seite.
- Erfasse den entsprechenden Kanton.
- Gib die Quellensteuerkundennummer (SSL-Nummer) ein.
Der anspruchsberechtigte Kanton ist der Kanton, in dem der Mitarbeiter steuerpflichtig ist. In der Regel handelt es sich dabei um den Wohn- oder Wochenaufenthaltskanton des quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden.
Bei Fragen zu den Quellensteuerangaben kannst du dich an das Steueramt des jeweiligen Kantons wenden.
Weitere Informationen zur Quellensteuerrevision per 01.01.2021 findest du unter anderem in diesem FAQ: Quellensteuerrevision 2021
FAQ
Q: Welche Angaben müssen für die Quellensteuerübermittlung erfasst werden?
A: Es müssen der Kanton und die Quellensteuerkundennummer (SSL-Nummer) erfasst werden.
Q: Wo finde ich Unterstützung zu den Quellensteuerangaben?
A: Du kannst das Steueramt des jeweiligen Kantons kontaktieren.