Du stellst jemanden (z.Bsp. eine Reinigungskraft oder Haushaltshilfe) privat bei dir zuhause ein. Was musst du dabei berücksichtigen?
KLARA unterstützt dich bei diesem Prozess mit diversen Schritten und Tipps, wie du vorgehen sollst und was du nicht vergessen darfst. Ein wichtiger Punkt ist es, die Anmeldung deiner Fachkraft bei der AHV. Eine wichtige Frage musst du dir nun stellen. Hast du schon mal privat Leute angestellt und bist bei der AHV als Arbeitgeber registriert?
Diese Frage stellt dir KLARA im initialen Anmeldeprozess.
JA
Deine AHV Anmeldung als Arbeitgeber ist somit nicht mehr notwendig. Hier musst du nur eine Meldung an die Ausgleichskasse machen, um den Neueintritt deines Mitarbeiters zu melden. Dies erledigt KLARA für dich mit wenigen Klicks nach dem Erfassen des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin.
NEIN
KLARA hilft dir bei der Anmeldung als Arbeitgeber bei der entsprechenden Ausgleichskasse in dem dir automatisch ein Anmeldeformular mit den relevantesten Daten erstellt wird. Dieses kannst du am Ende der Erfassung deines Mitarbeiters herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und an die entsprechende Ausgleichskasse senden. In den meisten Fällen genügen die Angaben des Formulars.
Solltest du vergessen haben, das Formular herunterzuladen, welches KLARA für dich bereitgestellt hat, findest du dieses jederzeit unter Arbeitgeber > Dokumente > eigene Dokumente.
Je nach Ausgleichskasse, kann es sein, dass du ein zusätzliches Schreiben erhältst, welches du ausfüllen und unterschreiben musst um deine Anmeldung als Arbeitgeber abzuschliessen.
Ein kleiner Tipp am Rande: Es ist obligatorisch, eine Unfallversicherung für deinen Mitarbeiter abzuschliessen. Auch können weitere Versicherungen für dich von Nutzen sein. KLARA unterstützt dich dabei mit diversen Angeboten unserer Partner während dem Registrierungsprozess.