MWST Erhöhung 2024
Per 1.1.2024 werden die MWST-Beiträge erhöht. Diese sind in KLARA bereits verfügbar und werden für Leistungsperioden 2024 bereits angewandt.
Vergiss nicht, die Kasse vor deinem ersten Verkauf im neuen Jahr online zu verbinden, damit die allenfalls aktualisierten Preise sowie die neuen MWST-Sätze geladen werden.
Falls du die Saldosteuersatz-Methodik anwendest, erfasse spätestens jetzt den neuen Saldosteuersatz
(1 und/oder 2) der für dein Unternehmen für Leistungen ab 1.1.2024 gilt.
Versicherungsdaten nicht obligatorische Versicherungen 2024
Es kann sein, dass du von deiner Versicherung Anpassungen für das Jahr 2024 erhalten hast. In diesem Fall sind die neuen Werte vor der Januar-Berechnung zu ändern.
All diese Anpassungen sollten erst nach Abschluss Dezember aber vor Abrechnung Januar vorgenommen werden.
AHV 21 tritt in Kraft
Am 1. Januar 2024 tritt der erste Teil der AHV-Reform (AHV 21) in Kraft. Das Inkrafttreten der AHV-Reform bringt für sämtliche Sozialversicherungen ein neues Wording, in dem das «ordentliche Renten(eintritts)alter» neu «Referenzalter» genannt wird.
Nebst der neuen Bezeichnung «Referenzalter» bringt AHV 21 folgende Änderungen mit sich:
- Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um 0.4%
- Stärkere Flexibilisierung des Referenzalters; neu auch Teilpensionierung möglich
- Erwerbstätige im Referenzalter können (bis Alter 70) mit den ab dann bezahlten Beiträgen ihre Rente aufbessern
- Wahl, ob auf Freibetrag verzichtet werden soll
- Hilflosenentschädigung zur AHV (HILO): Karenzfrist nur noch 6 Monate
Das Referenzalter für Frauen wird erst ab 2025 angehoben. Für Frauen mit Jahrgang 1960 beträgt das Referenzalter somit noch 64 Jahre. Für Frauen mit Jahrgang 1961 beträgt es 64¼ Jahre, mit Jahrgang 1962 64½ Jahre und mit Jahrgang 1963 64¾ Jahre. Ab Jahrgang 1964, d.h. dem Jahr 2029, gilt für Frauen und Männer das Referenzalter von 65 Jahren.
Weiterarbeiten nach Erreichen des Referenzalters
Wer im Referenzalter weiterarbeitet, hat (wie gehabt) einen Freibetrag von 1400 CHF pro Monat je Arbeitsverhältnis. Vom übersteigenden Erwerbseinkommen sind AHV/IV/EO-Beiträge zu entrichten, nicht aber solche in die ALV. Erwerbstätige im Rentenalter sind in der ALV nicht mehr versichert und auch nicht beitragspflichtig.
Neu kann auf den Abzug des Freibetrags verzichtet werden. Die Meldung an den Arbeitgeber (bzw. für Selbständigerwerbende an ihre Ausgleichskasse) hat vor Erreichen des Referenzalters zu erfolgen, sonst auf Anfang des Kalenderjahrs. Die Freibetragsstreichung kann später auf Wunsch auch aufgehoben werden, aber auch hier gilt: immer auf Anfang des Kalenderjahres.
AHV-Versicherungsdaten
Abzüge und Limiten ändern für 2024 nicht.
AHV 8.70%
IV 1.40%
EO 0.50%
Total AHV/IV/EO 10.60%
Beitragspflicht: Ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres
Arbeitnehmerbeitrag (je die Hälfte der AHV, IV, EO-Beiträge) 5.30%
AHV/IV/EO-Mindestbeitrag (Pflicht ab 1. Jan. nach Vollendung des 20. Altersjahr) 514.00
AHV/IV/EO-Höchstbeitrag 25'700.00
Freibeträge für Sozialversicherungsbeiträge
Für Rentner/-innen (pro Jahr und pro Arbeitsverhältnis) 16'800.00
Bei geringfügigen Löhnen (ohne Hausdienstarbeiten) 2'300.00
Achtung: AHV 21
Neu kann auf den Abzug des Freibetrags verzichtet werden. Die Meldung an den Arbeitgeber (bzw. für Selbständigerwerbende an ihre Ausgleichskasse) hat vor Erreichen des Referenzalters zu erfolgen, sonst auf Anfang des Kalenderjahrs. Die Freibetragsstreichung kann später auf Wunsch auch aufgehoben werden, aber auch hier gilt: immer auf Anfang des Kalenderjahres.
Diese Werte sind gesetzlich immer hälftig auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt, daher können diese Angaben nicht geändert werden. Es kann jedoch sein, dass Deine Ausgleichskasse die Verwaltungskosten Beitragssätze angepasst hat. Falls diese zu ändern sind, passe den Beitragssatz im Menupunkt Firma / Versicherung / AHV Ausgleichskasse entsprechend an. Das sieht ungefähr wie folgt aus:
Abbildung 7: Anpassen Beitragssatz AHV Verwaltungskosten gemäss den Angaben Deiner Kasse
ALV-Versicherungsdaten
Die Abzüge und Limiten ändern für 2024 nicht.
ALV-Beitrag bis Jahreslohn CHF 148‘200.00 2.20 %
Arbeitnehmerbeitrag: Hälfte der ALV-Beiträge
Erwerbstätige Personen im ordentlichen Rentenalter bezahlen keine ALV-Beiträge
Seit 2023 kein Solidaritätsbeitrag mehr für Lohnbestandteile über 148'200.00
Familienzulagen FamZ
In einigen Kantonen gibt es auf 2024 eine kleine Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen. Auch in der Finanzierung kann es zu Anpassungen kommen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die ab 1. Januar 2024 gültigen «Arten und Ansätze der Familienzulagen» bereitgestellt.
Die geänderten Werte sind in der Tabelle „fett“ dargestellt. Die Beitragssätze in verschiedenen Kantonen.
Falls die Kinderzulage für deinen Arbeitskanton (Erwerbsortprinzip) geändert hat, musst du bei jedem betroffenen Kind diese anpassen.
Falls der Beitragssatz für deinen Arbeitskanton geändert hat, so musst du dies in der Lasche Firma / Versicherungen / Familienausgleichskasse (FAK) entsprechend anpassen. Das sieht ungefähr wie folgt aus:
Abbildung 8: Definition Familienausgleichskasse
Je nach Familienausgleichskasse kann der Beitragsprozentsatz von den kantonalen Angaben abweichen. Normalerweise wirst du von Deiner FAK schriftlich informiert.
Pensionskasse BVG
Dies als Info – kann zurzeit in KLARA nicht abgebildet werden.
Mindestjahreslohn BVG (Eintrittsschwelle) 22‘050.00
Maximal anrechenbarer Jahreslohn (vor Abzug Koordinationsabzug) 88‘200.00 Koordinationsabzug 25‘725.00
Maximal versicherter Jahreslohn (nach Abzug Koordinationsabzug) 62‘475.00
Minimal versicherter Lohn 3‘675.00
Gesetzlicher Mindestzins BVG 1.25%
Beitragspflicht BVG
Risiko: ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahr
Alter: ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahr (2024: Jahrgang 1999)
Bitte Pensionskassen-Reglement konsultieren, dieses kann von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen.
Unfallversicherung UVG
Maximal versicherbarer Lohn bleibt 148‘200.00
Sollte die Versicherung wechseln oder die Betragssätze ändern, überprüfe dies und ergänze die Angaben dazu im Menupunkt Firma / Versicherung / Unfallversicherung UVG. Die entsprechenden Beitragssätze erhälst du von deiner Versicherung bzw. findest du auf der Police. Empfehlenswert ist es bei der Versicherung ein ELM-Profil zu verlangen.
Hier kannst du zudem wählen, wer die Versicherungsprämie bezahlt. Wo das Gesetz dies vorschreibt, ist natürlich eine Auswahl nicht möglich. Der Bildschirm sieht ungefähr wie folgt aus:
Abbildung 9: Definition Unfallversicherung
Unfallzusatzversicherung UVG-Z und Krankentaggeldversicherung
Die Prämiensätze sind je nach Versicherungsvertrag individuell
Versicherungs-Gesellschaft anfragen oder auf neuer Police ersichtlich (Empfehlenswert ist es bei der Versicherung ein ELM-Profil zu verlangen)
Änderungen der Quellensteuertarife 2024
Die neuen Quellensteuertarife für das Jahr 2024 sind auf der ESTV-Seite publiziert. KLARA wird diese neuen Tarife laufend ins System laden. Sobald du einen Mitarbeitenden für das Jahr 2024 berechnest, werden diese automatisch berücksichtigt. Du musst nichts weiter unternehmen.
Änderungen von Fondsbeiträgen, Solidaritätsbeiträge
Bei deiner Ausgleichskasse oder bei Ihrem GAV anfragen, ob die Ansätze für 2024 angepasst werden
Jahresendarbeiten/Elektronische Lohnmeldung 2023
Alle Jahresendarbeiten für 2023 inkl. der Vorbereitungen und der elektronischen Übermittelungen sind in unserem FAQ dokumentiert:
https://support.klara.ch/hc/de/articles/360010914040-Elektronische-Lohnmeldung-ELM
Falls du irgendwelche Fragen hast, so hilft dir der KLARA Support gerne weiter!
Liebe Grüsse,
Dein KLARA Team