Grundsätzlich wird eine Gutschrift über die automatische Verbuchung wie die Rechnung erfasst, also mit dem gleichen Geschäftsfall.
- Eine Lieferanten-Gutschrift wird im "Aufwand" verbucht (z.B. Geschäftsfall "Übriger Betriebsaufwand")
- Eine Kunden-Gutschrift mit dem Geschäftsfall "Ertrag"
- Eine Gutschrift einer Sozialversicherung oder einer Quellensteuerbehörde mit dem Geschäftsfall "Sozialversicherung"
- Eine Gutschrift der MWST mit dem Geschäftsfall «Mehrwertsteuer MWST»
- und für Gutschriften bei den direkten Steuern «Direkte Steuern»
In allen Fällen wird die Zahlungsart "bereits bezahlt" verwendet.
Der Betrag wird als Minus-Betrag erfasst
Bei Zahlungseingang über den Bankabgleich wird die Gutschrift gefunden und kann verbucht werden.
Sie ist aber auch unter "Buchhaltung - Partnerabgleich" zu finden und kann hier mit einer Rechnung verrechnet werden. In diesem Fall die Rechnung anklicken, festhalten und auf die Gutschrift ziehen. Falls der Betrag nicht identisch ist, bleibt der Restbetrag offen.