Zusammenfassung
Eine Gutschrift wird über die automatische Verbuchung wie die Rechnung erfasst, wobei verschiedene Geschäftsfälle für Lieferanten, Kunden und Steuerbehörden verwendet werden.
Grundsätzlich wird eine Gutschrift über die automatische Verbuchung wie die Rechnung erfasst, also mit dem gleichen Geschäftsfall.
Arten von Gutschriften
- Lieferanten-Gutschrift: Wird im "Aufwand" verbucht (z.B. Geschäftsfall "Übriger Betriebsaufwand").
- Kunden-Gutschrift: Wird mit dem Geschäftsfall "Ertrag" verbucht.
- Gutschrift einer Sozialversicherung oder einer Quellensteuerbehörde: Wird mit dem Geschäftsfall "Sozialversicherung" verbucht.
- Gutschrift der MWST: Wird mit dem Geschäftsfall «Mehrwertsteuer MWST» verbucht.
- Gutschriften bei den direkten Steuern: Werden mit dem Geschäftsfall «Direkte Steuern» verbucht.
Zahlungsart und Betrag
In allen Fällen wird die Zahlungsart "bereits bezahlt" verwendet. Der Betrag wird als Minus-Betrag erfasst.
Gutschrift verbuchen
- Bei Zahlungseingang über den Bankabgleich wird die Gutschrift gefunden und kann verbucht werden.
- Alternativ ist die Gutschrift unter "Buchhaltung - Partnerabgleich" zu finden.
- Hier kann die Gutschrift mit einer Rechnung verrechnet werden:
- Rechnung anklicken.
- Festhalten und auf die Gutschrift ziehen.
- Falls der Betrag nicht identisch ist, bleibt der Restbetrag offen.
FAQ
Q: Was passiert, wenn der Betrag der Gutschrift und der Rechnung nicht identisch ist?
A: In diesem Fall bleibt der Restbetrag offen.
Q: Wo kann ich die Gutschrift finden, wenn ich sie nicht über den Bankabgleich finde?
A: Die Gutschrift ist auch unter "Buchhaltung - Partnerabgleich" zu finden.