Im Rahmen des Jahresabschlusses müssen unter Umständen Rückstellungen gebildet werden. Rückstellungen sind im Rechnungswesen Verbindlichkeiten, die in ihrem Bestehen oder der Höhe ungewiss sind, aber mit hinreichend grosser Wahrscheinlichkeit erwartet werden.
Erfassung in der Eröffnungsbilanz
Wenn dies dein erstes Geschäftsjahr in KLARA ist, du aber bereits in Vorjahren Rückstellungen gebildet hast, werden die Bestände aus dem Vorjahr in KLARA in der Eröffnungsbilanz anhand der Schlussbilanz des vergangenen Geschäftsjahres hinterlegt. Bei den Einträgen "Kurzfristige Rückstellung" und "Langfristige Rückstellung" kannst du die verschiedenen Positionen hinzufügen.
Wenn du erst ab dem aktuellen Geschäftsjahr Rückstellungen bilden musst, musst du dieses Unterkonto ebenfalls in der KLARA Eröffnungsbilanz erfassen, damit du darauf buchen kannst. Als Saldo hinterlegst du dann CHF 0.00. Sobald du dieses Unterkonto erfasst hast, kannst du darauf buchen. Du kannst bei "Kurzfristige Rückstellung" zum Beispiel die Position "Rückstellung für Steuernachzahlungen" erfassen.
Mit dem Plus neben der Position kannst du weitere Positionen erfassen, mit dem Mülleimer kannst du Positionen wieder löschen.
Die Verbuchung
Die Bildung der Rückstellung erfolgt in KLARA mit einer manuellen Buchung. In der Buchungsmaske werden in der ersten Buchungszeile das Konto "2600 | Langfristige Rückstellung" oder "2350 | Kurzfristige Rückstellung" erfasst. Im nun erscheinenden Dropdown-Menü wird dann das zuvor erstellte Unterkonto gewählt.
Als Gegenkonto wird nun das entsprechende Erfolgsrechnungskonto gewählt.
Zum Schluss setzt du noch die entsprechenden Tags. Der erste Tag bestimmt die Erscheinung in der Erfolgsrechnung.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt lediglich die buchhalterische Abbildung von Rückstellungen. Beachte unbedingt die entsprechenden Vorschriften im Obligationenrecht sowie die für dich relevanten steuerrechtlichen Gesetze und Usanzen deiner Steuerbehörde. Dein Treuhänder kann dich bei diesen Jahresabschlussarbeiten unterstützen.