Das Einkommen eines Selbstständigerwerbenden ist der Gewinn der Firma. Im Unterschied zu ihren Angestellten erhalten sie nicht einen definierten Lohn. Daher sind Selbstständigerwerbende nicht als Mitarbeiter in KLARA Lohn zu führen.
Trotzdem ist es möglich, dass eine Sozialversicherung Taggelder für einen Arbeitsausfall eines selbständigen Firmeninhabers bezahlt. Das können beispielsweise Unfall- oder Krankentaggelder sein. Im Zusammenhang mit den bundesrätlich verordneten Firmenschliessungen infolge der Covid-19 Pandemie, wurden zudem EO-Entschädigungen für Selbstständigerwerbende erschaffen: Die Corona Erwerbsersatzentschädigung.
Wie gehst du am besten vor, wenn du also eine Taggeldzahlung erhältst?
Da der Firmeninhaber, wie oben erwähnt, keinen Lohn bezieht, sondern der Gewinn der Firma sein Einkommen darstellt, ist diese Lohnersatzleistung nicht als Ertrag zu verbuchen.
Du kannst den Zahlungseingang im KLARA Bankabgleich direkt auf das Privatkonto verbuchen, dazu steht dir unter “andere Buchungen” die Option “Kontokorrent Privat” zur Verfügung.
Damit dieser Zahlungseingang in der Bilanz transparent ausgewiesen wird, empfehlen wir dir, vorgängig ein eigenes Unterkonto für solche Taggeldleistungen zu erstellen. Öffne deine Kontoverwaltung, im ersten KLARA-Geschäftsjahr findest du diese in der Eröffnungsbilanz, in späteren Jahren unter den Geschäftsjahren, und erfasse dort unter Konto 2850 “Privat” einen Eintrag für Taggeldleistungen. Nun kannst du die Buchung im Bankabgleich vornehmen.
WICHTIG: Vergiss nicht, in deiner Steuererklärung diese Taggeldleistungen als Einkünfte aus Erwerbsausfallentschädigungen anzugeben. Dein Treuhänder oder deine kantonale Steuerbehörde wissen, wo diese Leistungen im Formular deines Wohnsitzkantons ausgewiesen werden müssen.