Zusammenfassung
Selbstständigerwerbende verbuchen Taggelder nicht als Ertrag, sondern auf einem speziellen Unterkonto. Diese Taggelder müssen in der Steuererklärung als Einkünfte aus Erwerbsausfallentschädigungen angegeben werden.
Das Einkommen eines Selbstständigerwerbenden ist der Gewinn der Firma. Im Unterschied zu ihren Angestellten erhalten sie nicht einen definierten Lohn. Daher sind Selbstständigerwerbende nicht als Mitarbeiter in KLARA Lohn zu führen.
Trotzdem ist es möglich, dass eine Sozialversicherung Taggelder für einen Arbeitsausfall eines selbständigen Firmeninhabers bezahlt. Das können beispielsweise Unfall- oder Krankentaggelder sein. Im Zusammenhang mit den bundesrätlich verordneten Firmenschliessungen infolge der Covid-19 Pandemie wurden zudem EO-Entschädigungen für Selbstständigerwerbende erschaffen: die Corona Erwerbsersatzentschädigung.
Vorgehensweise bei Taggeldzahlungen
Wenn du eine Taggeldzahlung erhältst, gehe wie folgt vor:
- Zahlungseingang verbuchen:
- Verbuche den Zahlungseingang im KLARA Bankabgleich direkt auf das Privatkonto.
- Nutze dazu unter “andere Buchungen” die Option “Kontokorrent Privat”.
- Unterkonto erstellen:
- Erstelle ein eigenes Unterkonto für Taggeldleistungen, um die Transparenz in der Bilanz zu gewährleisten.
- Öffne deine Kontoverwaltung. Im ersten KLARA-Geschäftsjahr findest du diese in der Eröffnungsbilanz, in späteren Jahren unter den Geschäftsjahren.
- Erfasse dort unter Konto 2850 “Privat” einen Eintrag für Taggeldleistungen.
- Buchung im Bankabgleich:
- Nimm die Buchung im Bankabgleich vor, nachdem das Unterkonto erstellt wurde.
Wichtige Hinweise
- Vergiss nicht, in deiner Steuererklärung diese Taggeldleistungen als Einkünfte aus Erwerbsausfallentschädigungen anzugeben.
- Dein Treuhänder oder deine kantonale Steuerbehörde wissen, wo diese Leistungen im Formular deines Wohnsitzkantons ausgewiesen werden müssen.
FAQ
Q: Was sind Taggelder für Selbstständigerwerbende?
A: Taggelder sind Lohnersatzleistungen, die Selbstständigerwerbenden bei Arbeitsausfällen, wie z.B. durch Krankheit oder Unfall, gezahlt werden.
Q: Wie verbuche ich Taggelder in KLARA?
A: Taggelder werden nicht als Ertrag verbucht, sondern auf einem speziellen Unterkonto für Taggeldleistungen.
Q: Muss ich Taggelder in meiner Steuererklärung angeben?
A: Ja, Taggelder müssen als Einkünfte aus Erwerbsausfallentschädigungen in der Steuererklärung angegeben werden.