Wenn du eine Anschaffung nicht dem laufenden Aufwand belasten, sondern stattdessen aktivieren musst, ist nötig, dass du vorgängig in KLARA diese Position in der Eröffnungsbilanz einträgst. Gehe, falls du im ersten Geschäftsjahr in KLARA bist, unter Buchhaltung in die Eröffnungsbilanz. Falls du das erste Geschäftsjahr in KLARA bereits abgeschlossen hast, klicke unter Jahresendverarbeitung im entsprechenden Jahr auf «Buchhaltung einrichten».
Öffne anschliessend unter der jeweiligen Position des Anlagevermögens die Detailseite und erfasse die gewünschte Anlage. Erfasse neben einem Namen für die Position auch die Abschreibungsmethode. Falls du im ersten Geschäftsjahr auf KLARA bist und angegeben hast, dass deine Firma bereits älter ist, wirst du zudem aufgefordert einen Originalwert sowie einen Buchwert zu erfassen. Diese Angaben findest du im Buchhaltungsabschluss des Vorjahres. Falls du nicht mehr im ersten Geschäftsjahr in KLARA befindest und eine neue Anlage angeschafft hast, kannst du keine Anschaffungs- oder Buchwerte mehr erfassen. In diesem Fall ist die Position zwar analog zu eröffnen, die Werte sind aber durch eine Buchung z.B. über den Geschäftsfall «Investitionsaufwand Sachanlage» im automatischen Buchungsablauf zu buchen.
Methode: Die Art und Weise wie die Abschreibungen verbucht werden sollen.
Direkt:
die Abschreibungen werden direkt von der Position abgezogen, also z.B. im ersten Jahr Anschaffungswert 1000 – Abschreibungen 200 gibt einen neuen Buchwert auf dem Konto vom 800.
Indirekt:
die Abschreibungen werden nicht vom selben Konto gebucht, sondern von einer separaten Wertberichtigungsposition. Z.B: die Anlage bleibt bis zum Verkauf oder zur Verschrottung auf der Höhe des ursprünglichen Anschaffungswertes 1000 stehen. Daneben wird das Wertberichtigungskonto jedes Jahr um die Abschreibung grösser (Saldo in der Bilanz negativer): 1. Jahr -200, 2. Jahr -400, etc.
Bitte beachte, KLARA rechnet keine automatischen Abschreibungen. Diese Angaben werden dir aber helfen die Abschreibungen im Rahmen des Jahresabschlusses zu berechnen. Die Abschreibungen können in KLARA in der manuellen Buchungsmaske (Typ manuell oder Hauptbuch) gemacht werden.
Wichtig: Beachte unbedingt die Gesetze, Vorschriften und Usanzen deiner kantonalen Steuerverwaltung sowie der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Ausserdem sind entsprechenden Vorschriften des Obligationenrechts einzuhalten. Auch muss nicht jeder Kleinbetrag (z.B. Computermaus) aktiviert werden, die Abgrenzung was zu aktivieren ist und was auch dem Aufwand belastet werden kann sind abhängig von der spezifischen Situation deiner Firma ab. Dein Treuhänder kann dich bezüglich zulässigen Aktivierungsvorgängen und Abschreibungen beraten.